Baustellenkoordination BauKG

Koordination bei Bauarbeiten

Durch die Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten wird die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf Baustellen erhöht. Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz von Arbeitnehmer/innen von verschiedenen Arbeitgeber/innen geeignet sind und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden.

Auszug aus dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz:

„… werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt. …“

 

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